Verkehrsunfallrecht

Was viele Mandanten gar nicht wissen – bei einem Unfallschaden, den Sie nicht verursacht haben, ist es Ihr gutes Recht, einen kompetenten Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet, die hier anfallenden Rechtsanwaltsgebühren zu tragen und zu erstatten. Im Bereich des Verkehrsrechts übernehme ich nach einem Unfall die Korrespondenz und Regulierung Ihres Unfallschadens mit der gegnerischen Versicherung. Ich trage dafür Sorge, dass sämtliche Ansprüche, die Ihnen im Rahmen der Unfallschadensabwicklung zustehen, auch schnellstmöglich und mit dem größtmöglichen Erfolg durchgesetzt werden. Nur mit Hilfe kompetenter anwaltlicher Beratung haben Sie eine Chance, der gegnerischen Versicherung souverän entgegenzutreten, deren Interesse es ist, möglichst geringe Schadensersatzzahlungen zu leisten. Ebenfalls helfe ich Ihnen, im Falle einer Verletzung Schmerzensgeldansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erfolgreich geltend zu machen. Als Rechtsanwältin vertrete ich Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Ich kooperiere mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, die die notwendigen Schadensgutachten erstellen, auf deren Basis ich Ihre Ansprüche durchsetze.