Immobilienrecht

In der heutigen Zeit sind in fast allen Familien Immobilien in Form von Häusern oder Eigentumswohnungen, sowohl im Inland als auch im Ausland vorhanden. Bei familiären Auseinandersetzungen berate ich Sie sowohl im Familienrecht bei einer Trennung und Scheidung als auch im Erbrecht bei einem Erbfall über Ihre Rechte. Ich stehe Ihnen bei sämtlichen Fragen im Immobilienrecht, wie z.B. bei der Eintragung von Grunddienstbarkeiten (sog. Nießbrauch- oder Wohnrecht), Darlehensfragen und Kreditsicherungen mit fachlich kompetenter Beratung zur Seite. Darüber hinaus berate ich Sie bei der Prüfung von notariellen Verträgen rund um Immobilien, Maklerverträgen und bei der Erstellung von notariellen Übertragungsverträgen für Ihre Immobilie. Ich kooperiere mit Steuerberatern, damit Sie auch steuerlich optimal beraten werden. Die Vertragsgestaltung erfolgt in Abstimmung mit Notaren, mit denen ich ebenfalls zusammenarbeite. Für die Bewertung Ihrer Immobilie arbeite ich mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und Maklern zusammen, damit Sie rundherum bestmöglich beraten sind.