Im Bereich des Erbrechts berate ich Sie in allen Fragen der Erbfolgeregelung und insbesondere bei der Erstellung von Testamenten, sog. letztwilligen Verfügungen von Todes wegen sowie von Erbverträgen.
Als Rechtsanwältin und zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) übernehme ich auch Testamentsvollstreckungen und die komplette Abwicklung von Nachlässen.
Fachkundige Beratung und Vertretung biete ich Ihnen zudem bei der Abwicklung einer Erbengemeinschaft sowie der Geltendmachung von Vermächtnis- und Pflichtteilsansprüchen.
Ich vertrete Sie sowohl in außergerichtlichen als auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen sowie dem gerichtlichen Erbscheinsverfahren.
Da das Familien- und das Erbrecht in vielen Bereichen gemeinsame Schnittstellen aufweisen, biete ich Ihnen eine umfassende erbrechtliche Beratung auch im Zusammenhang mit der Gestaltung von Eheverträgen.
Ich kooperiere mit Steuerberatern, damit Sie auch steuerlich optimal beraten werden. Die Vertragsgestaltung im Erbrecht erfolgt in Abstimmung mit Notaren, mit denen ich ebenfalls zusammenarbeite.