Betreuungsrecht

Im Bereich des Betreuungsrechts berate ich Sie bei der Errichtung von sog. Vorsorge- und Betreuungsvollmachten sowie Patientenverfügungen, die ich individuell an Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse anpasse. Als Rechtsanwältin nehme ich Im Rahmen einer sog. notariellen Bevollmächtigung Ihre Angelegenheiten wahr, wenn Sie hierzu alters- oder krankheitsbedingt nicht mehr eigenständig in der Lage sind. Eine solche Generalvollmacht kann z.B. für die Bereiche der Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Entscheidungen über den Abschluss von Heimverträgen, Kündigung von Mietverhältnissen und Veräußerung von Immobilien erteilt werden. So können Sie selbst bestimmen, wer Ihre Angelegenheiten wahrnehmen soll und die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers durch das Betreuungsgericht vermeiden.